Ferienlager und Klassenfahrten dürfen wieder stattfinden.
Im Rahmen der Durchführung von Angeboten und
Maßnahmen kann bei einem Zusammentreffen der Teilnehmenden
untereinander vom Gebot eines Mindestabstandes von 1,5 Metern sowie vom
Erfordernis des Tragens einer Mund Nasen Bedeckung abgewichen werden, wenn die
Teilnehmenden für die Dauer des Angebotes oder der Maßnahme eine feste Bezugs-
gruppe bilden. Eine feste Bezugsgruppe wird durch die bewusste Zusammenführung von
Personen (Teilnehmende und betreuendes Personal) gebildet, die vom Beginn bis zum
Ende des Angebots oder der Maßnahme in dieser Zusammensetzung verbleiben. Die Be-
zugsgruppe soll in der Regel die Anzahl von 50 Personen nicht übersteigen.
Die
Bezugsgruppen trennen sich in Kinderhaus, Ferienhaus, Zeltcamp, Bootshaus und
Ferien- und Hofwohnung.
Diese werden zum Beispiel zu unterschiedlichen
Zeiten essen.
Die aktuelle Verordnung und Änderungen der Corona-LVO M-V finden Sie
hier.
Wir möchten uns in diesem Zusammenhang ganz herzlich bei unseren
bisherigen Spendern bedanken. Eure Solidarität gibt uns
Kraft, diese bedrohliche Zeit zu überstehen.
Es ist vor allem die Anerkennung über unsere Arbeit die
wir bekommen und die uns Mut macht, Wege aus dieser Krise heraus
zu finden und weiterzumachen.
Vielen Dank dafür!
Unser Spendenkonto:
JNA Brückentin e.V.
IBAN: DE19 1505
1732 0039 0034 00
Sparkasse MST
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